
Recht haben und Recht bekommen ist gerade für Taxiunternehmer nach einem Verkehrsunfall oftmals zweierlei.
Damit Sie nicht unter der Voreingenommenheit Dritter leiden und sich außerdem um die Kosten keine Gedanken machen müssen, empfehlen wir Ihnen dieses Paket.
Jahresbeitrag: € 106,66 / € 126,90 (Land/Stadt) pro Taxi/Mietwagen.
Beiträge incl. 19% Versicherungssteuer.
Einen ausfüllbaren Antrag finden Sie im Downloadbereich. Was ist versichert ?
Schadenersatz-Rechtsschutz
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche, z.B. nach einem Verkehrsunfall.
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
z.B. für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus Kauf-, Werk-, Lieferungs-, Dienstleistungs-, Finanzierungs-Verträgen.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z.B. für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z.B. in Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiederlerlangung des Führerscheins.
Straf-Rechtsschutz
z.B. in Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz z.B. in Bußgeldverfahren.
Selbstbeteiligung
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung entfällt die Anrechnung einer Selbstbeteiligung, sofern der Fall damit erledigt ist.
Darüber hinaus gilt eine Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Schadenfall, die jedoch auch nur dann fällig wird, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch Kosten zu tragen hat. Gewinnen Sie z.B. ein Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, trägt der Gegner auch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie einfach
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