Was passiert eigentlich, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß das Taxi lediglich als "Privatwagen" oder "sonstiges gewerbliches Fahrzeug" versichert ist? Also eine Gefahrerhöhung bzw. "Änderung der Verwendung" vorliegt, die nicht vom Versicherungsnehmer angezeigt wurde?
Im Schadenfall: Bis zur Leistungsfreiheit.
Je nach Lage der Dinge und wie es dazu gekommen ist, braucht der Versicherer im Schadenfall keine Leistung erbringen oder er kann diese vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Ohne Schadenfall: Hohe Beitrags-Nachzahlungen, Kündigung.
Der Versicherer kann ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung (Tag der Zulassung als Taxi) den nach seinen Tarifen gültigen Beitrag verlangen. Er kann außerordentlich kündigen.
Wie auch immer. In jedem Fall wird es darauf hinauslaufen, daß der Versicherungsnehmer eine neue Versicherung suchen muß, womit jetzt das nächste Problem auftritt: Einen Versicherer zu finden, der ihn jetzt noch versichert.
Nebenbei erfolgen seitens des "alten Versicherers" Meldungen über den Wegfall des Versicherungsschutzes an die Zulassungsstelle, damit meist auch an die Konzessionsbehörde. Bussgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren sind vorprogrammiert und können bis zur Zwangsstillegung des Fahrzeugs und Entzug der Konzession führen.
Unser Tipp:
Prüfen Sie unbedingt, was in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist. Sind Sie unsicher, senden Sie uns Ihre Unterlagen per Fax oder E-Mail-Anhang zu.