In einem Artikel, auf den wir von Unternehmern kürzlich aufmerksam gemacht wurden, wird geäußert, daß bei sogenannten "Schwarztouren" (Fahrten zum Pauschalpreis ohne eingeschalteten Taxameter) kein Versicherungsschutz für Fahrer und Fahrgäste bestände.
Das ist falsch, solange man unterstellt, daß das Taxi grundsätzlich korrekt versichert ist.
Aber!
Unterstellt man jedoch, daß das Taxi nicht als ein Solches versichert ist, sieht die Frage nach dem Versicherungsschutz schon ganz anders aus.
Tatsache ist, daß es mangels ausreichender Kontrolle der Zulassungs- und Konzessionsbehörden, durch fehlerhafte Beratung unwissender Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und sogar Mitarbieter von Versicherungsgesellschaften oder einfach durch nicht eindeutige Internet-Beitragsrechner diverser KFZ-Versicherer, immer noch möglich ist, Taxen (auch Mietwagen) grundsätzlich falsch zu versichern.
In diesen Fällen werden in den Versicherungsverträgen Einstufungen (also der Verwendungszweck) als „PKW Eigenverwendung“ – ggf. mit dem Zusatz „Gewerbliche Nutzung“ – dokumentiert. Beides ist falsch. Hier kann es sehr wohl zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, da die Verwendung des Fahrzeugs als Taxi (oder Mietwagen) dem jeweiligen Versicherer gegenüber anzeigepflichtig ist und die Anzeigepflicht beim Unternehmer liegt.
Fazit: Bei falsch versicherten Taxen stellt sich spätestens im Schadenfall die Frage, wer das denn verbockt hat. Oftmals liegt Vorsatz des Unternehmers vor (PKW-Versicherung billiger als Taxen-Versicherung). In vielen Fällen liegt Fehlberatung vor; das zu beweisen, dürfte schwierig sein.
Wie auch immer, der Unternehmer wird sich an den Schadenkosten in erheblichen Umfang beteiligen müssen.
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